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FAHRGASTRECHTE BEI DEN SCHWEIZERISCHEN BUNDESBAHNEN (SBB) |
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| In Deutschland tobt derzeit eine Debatte um die Fahrgastrechte der Kunden der Deutschen Bahn. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste in Deutschland eine Entschädigung, in Form von DB-Gutscheinen. Die deutsche Regierung möchte nun den Fahrgästen entgegenkommen und die Fahrgastrechte per Gesetz festsetzen und dabei kundenfreundlichere Entschädigungen festschreiben, zum Unmut der Deutschen Bahn. Grund genug für uns einmal die Fahrgastrechte der Schweiz unter die Lupe zu nehmen. | |||||
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Die Schweizer Züge genießen, zumindest im Ausland, den Ruf pünktlich zu sein
wie ein Schweizer Uhrwerk. Aber was kann ein Fahrgast erwarten, wenn einmal
trotzdem sein Zug verspätet ist? Wir haben bei denn SBB nachgefragt.
Festgeschrieben sind die Fahrgastrechte demnach in der Transportverordnung,
welche in Absatz 2 besagt, dass "wer seine Reise nicht gleichentags
fortsetzen kann, [...] Anrecht auf Ersatz der entstandenen Unkosten, höchstens
jedoch für eine Übernachtung mit Frühstück" hat. Im nächsten Absatz
heißt es weiter: "Der Reisende muss den Anspruch unverzüglich anmelden,
sonst verliert er ihn." Diese Regelung klingt nicht gerade kundenfreundlich, denn wann kommt es schon vor, dass man seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann? Die SBB versicherten Schweizwochen.de aber, dass sie darüber hinaus kulant seien: "In Fernverkehrszügen, die über eine Stunde verspätet unterwegs sind, verteilt unser Personal sog. «Rail Sorry-Checks» (1. Klasse im Wert von 15 Franken und in der 2. Klasse im Wert von 10 Franken). Zudem vergüten wir in besonderen Fällen Kosten für Taxifahrten oder Hotelübernachtungen (Taxi bis 70, Hotel bis 150 Franken)." Das klingt zwar nicht schlecht, ist aber auch nicht besser als die aktuelle Handhabung der DB. Fazit: Vielleicht sind die Schweizer Züge einfach so pünktlich, dass niemand Grund hat sich zu beschweren, aber nach unserer Meinung haben auch die SBB Nachholbedarf in Sachen Fahrgastrechte. Wie in Deutschland zahlen die SBB nämlich auch nur bei verspäteten Fernzügen eine Entschädigung. Pendler bspw., die in der Hauptsache Nahverkehrszüge benutzen, müssen auf eine Entschädigung verzichten. Und auch bei denn SBB gibt es kein Bargeld, sondern nur die sog. "Rail Sorry-Checks". Welche Erfahrungen haben Sie zu diesem Thema gemacht? Schreiben Sie uns
an
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